"Haus Monika" Dagebüll
Heinz-Peter und Monika Lipp
Halligweg 13
25899 Dagebüll
Kontakt
Telefon: +49 4667 2473194
E-Mail: hamo.dagebuell@gmx.de
§ 1
Abschluss des Gastaufnahmevertrages
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft
bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung
mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende
Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine ent-
sprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrücklich und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
§ 2
Leistungen, Preise und Bezahlung
1. Die auf unserer Webseite angegebenen Preise schließen alle
Nebenkosten, außer Endreinigung, ein. Die Endreinigung wird wie folgt gesondert berechnet und sind mit der Anzahlung zu leisten:
Endreinigung = 100€
Sollten Hunde mit im Bett gewesen sein werden wir dies noch einmal mit 100 € berechnen, da die Reinigung der Bettdecken, Kissen und Matratzenbezüge aufwendig ist.
2. Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
Gesamtaufenthaltspreises, innerhalb 2 Wochen, zu zahlen.
3. Der vereinbarte Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten, ist 2 Wochen
vor Anreise fällig.
4. Werden Anzahlungen (und Restzahlungen) nicht fristgemäß geleistet, ist
der Beherberungsbetrieb nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Stornierungskosten
gemäß § 5 Nr. 3 zu belasten.
§ 3
Kaution
Im Moment erheben wir noch keine Kaution. Dies kann sich jederzeit ändern.
§ 4
Mietdauer
1. Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in
vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr
erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt
die Mitteilung kann die Wohnung weiter vermietet werden.
2. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens
10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
§ 5
1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag ab-
geschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von
einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhänging vom
Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Preis zu zahlen.
3. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat diesen Entschädigungsanspruch
in der nachfolgenden Höhe gestaffelt.
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% des Gesamtpreises
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % des Gesamtpreises
danach und bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtpreises,
bei früherer Abreise nach Mietbeginn wird die gesamtgebuchte Zeit berechnet.
§ 6
Kündigungsrecht
1. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
2. Ein wichtiger Grund liegt für den Beherbergungsbetrieb insbesondere vor, wenn der
Gast die Unterkunft vertragswidrig gebraucht oder die Hausordnung missachtet.
3. Der Beherbergungsbetrieb hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur
außerordentlichen Kündigung, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die
vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet.
In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der
bis zur Kündigung entstandenen Aufwendung und des entgangenen Gewinns
verlangen.
4. Ein wichtiger Grund liegt für den Gast insbesondere vor, wenn der Beherbergungsbetrieb dem Gast nicht vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung gewährt.
5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
§ 7
Mängel der Beherbergungsleistung
1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
2. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
§ 8
Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes beruht.
2. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).
§ 9
Pflichten des Gastes
1. Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der Unterkunft oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
2. In der Unterkunft entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
3. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten (z.B. Öl) und ähnliches nicht hineingeworfen -oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
4. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
5. Der Gast verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Gast die im Beherbergungsvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Beherbergungsbetrieb zur außerordentlichen fristlosten Kündigung berechtigt.
6. Der Gast verpflichtet sich, vor Abreise das Geschirr abzuwaschen und wegzuräumen, Lebensmittelrest sowie Müll zu entsorgen und die Ferienwohnung besenrein zu verlassen.
7. Bitte keine hauseigene Handtücher für gefärbte Haare benutzen.
§ 10
Tierhaltung
1. Hund dürfen bei uns mitgebracht und in der Unterkunft kostenlos gehalten werden.
2. Hunde bitte nicht alleine in der Wohnung lassen.
3. Der Gast haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
4. Es ist nicht gestattet, Hunde mit in das Bett zu nehmen.
5. Wir bitten keine hauseigene Gästehandtücher zur Reinigung der Hunde zu benutzen. Wir stellen dafür gerne geeignete Handtücher zur Verfügung.
Auch bitten wir es zu unterlassen, die Hunde in der Dusche zu reinigen.
Nach einer Wattwanderung stehen am Badedeich Waschgelegenheiten
zur freien Verfügung.
6. Sollte bei Abreise festgestellt werden das der Hund mit im Bett geschlafen hat, werden dafür noch einmal 100 € Reinigungskosten extra berechnet, da die Reinigung
sehr Zeitaufwändig ist.
7. Katzen sind in unserem Haus NICHT erlaubt.
§ 11
Verjährung
Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Beherbergungsbetriebes gelten die einschlägigen Normen des BGB.
§ 12
1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
2. Gerichtstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.